Eine Rohrverstopfung kann teuer werden - besonders wenn Folgeschäden entstehen. Viele Düsseldorfer fragen sich dann: Zahlt meine Versicherung das? Die Antwort hängt davon ab, welche Art von Versicherung Sie haben und wie der Schaden entstanden ist.
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt den Inhalt Ihrer Wohnung - also Möbel, Elektrogeräte und persönliche Gegenstände. Bei einem Rückstauwasserschaden, der Ihren Hausrat beschädigt, kann die Hausratversicherung einspringen - aber nur, wenn ein Leitungswasser-Zusatzbaustein oder eine Elementarschadenklausel im Vertrag enthalten ist. Standard-Policen schließen Rückstauschäden häufig aus.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung?
Die Gebäudeversicherung ist für Schäden am Gebäude selbst zuständig - also an Wänden, Böden, Decken und fest eingebauten Teilen. Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Überlauf sind oft gedeckt. Reine Verstopfungen ohne Folgeschaden fallen jedoch häufig nicht unter den Versicherungsschutz. Auch hier gilt: Zusatzbausteine können entscheidend sein.
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Wenn Sie oder ein Familienmitglied durch fahrlässiges Verhalten (z. B. Fette im Abfluss, falsch gespülte Gegenstände) eine Verstopfung verursacht haben und dadurch eine Nachbarwohnung beschädigt wurde, kommt Ihre Privathaftpflicht ins Spiel. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag 'Mietsachschäden' oder 'Abwasserschäden' einschließt.
Was ist grundsätzlich nicht versichert?
- Die reine Rohrreinigung ohne Folgeschaden
- Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
- Schäden in Leitungen außerhalb des versicherten Gebäudes
- Normale Abnutzung der Rohre
Vorgehen im Schadensfall in Düsseldorf
- Schaden sofort der Versicherung melden.
- Nichts vorschnell renovieren - der Gutachter muss den Schaden besichtigen.
- Fotos und Belege sammeln (Rechnungen Rohrreinigung, Wasserschadensanierung).
- Bei Ablehnung der Versicherung: Widerspruch einlegen oder Rechtsberatung suchen.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Rohrreinigung selbst?
In der Regel nein. Rohrreinigungskosten ohne Folgeschaden gelten als normaler Instandhaltungsaufwand und werden von keiner Standardversicherung übernommen.
Muss ich die Rohrverstopfung beweisen?
Ja. Im Schadensfall sollten Sie die Verstopfung dokumentieren lassen - am besten durch einen Fachbetrieb mit schriftlichem Protokoll und ggf. Kameraaufnahmen.
Was ist ein Rückstau-Zusatzbaustein?
Ein optionaler Vertragsbestandteil, der Schäden durch rückgestauendes Abwasser aus dem öffentlichen Kanal oder den Hauszuleitungen abdeckt. Für Keller- und Erdgeschosswohnungen in Düsseldorf besonders empfehlenswert.